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Anschluss Neudorf an die Kläranlage Prichsenstadt
Bekanntmachung
Die Stadt Prichsenstadt hat die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Abwasser aus einer Mischwasserbehandlungsanlage in den Gänsegraben (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Neudorf erhalten.
Da die Teichkläranlage des Stadtteils Neudorf nicht mehr den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht, wurde der Anschluss an die Gruppenkläranlage der Stadt Prichsenstadt beantragt. Im Zuge dieser Kläranlagenauflassung soll die bestehende Mischwasserbehandlung modifiziert werden. Dabei ist vorgesehen, dass bestehende RÜ im Nordwesten von Neudorf zurück zubauen und die Mischwasserbehandlung auf dem Gelände der Teichkläranalge zu errichten. Gegenstand der erteilten gehobenen Erlaubnis vom 03.06.2019 ist das Einleiten von Mischwasser in den Gänsegraben.
Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis und der genehmigte Plan für das bezeichnete Vorhaben liegen in der Zeit vom 08.07. bis 19.07.2019 jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Prichsenstadt, Karlsplatz 5, 97357 Prichsenstadt, Zi.-Nr. 16, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung, die Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis und der genehmigte Plan sind zusätzlich unter www.prichsnstadt.de veröffentlicht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Schlehr, 1. Bürgermeister
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